Zum Hauptinhalt springen

Schulgeld

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt € 200,00, für Geschwisterkinder € 150,00 und für Quereinsteiger € 300,00

 

  • Das Schulgeld ist nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern gestaffelt.

 

  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist in das monatliche Schulgeld eingerechnet. Im Schuljahr 23/24 beträgt die Höhe des Mitgliedsbeitrages zwischen EUR 154,00 und EUR 432,00. Die Beiträge werden jährlich dem Index angepasst. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für das 1. Kind 10,50 %, für das 2. Kind 5,73 % und ab dem 3. Kind 3,78 % des  Familieneinkommens.

 

  • Außerdem ist eine Bankgarantie, 14 Tage nach Unterzeichnung des Aufnahmevertrages, über EUR 4.000.- beizubringen. Alternativ kann dem Verein ein Darlehen über EUR 4.000.- zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft wird dieser Betrag den Mitgliedern wieder retourniert.